UN-MISSION AM DONBASS?

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Photo: Mstyslav Chernov, CC BY-SA 4.0

Ein möglicher Weg aus der Ukraine Krise

Nach wie vor bilden die Minsker Abkommen die einzige Grundlage für die Lösung des Donbasskonfliktes. Im Jahr 2018 wird aber die Frage nach einer UN-geführten Friedensmission im Donbass intensiv diskutiert werden. Eine UN-geführte Mission findet zwar in den Minsker Abkommen keine Erwähnung, könnte aber als eine Art Katalysator für die Erfüllung des ins Stocken geratenen Minsker Prozesses dienen.

Nach wie vor bleiben aber in Bezug auf die UN-geführten Friedensmission im Donbass wichtige Fragen offen. Die offenen Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Umfang der Mission: Nur Kontaktlinie oder gesamtes Territorium inklusive der ukrainisch-russischen Grenze. Kiew fordert 20.000 Personen, die im gesamten Gebiet, auch an der ukrainisch-russischen Grenze stationiert werden sollen. Moskau würde die Stationierung entlang der Kontaktlinie bevorzugen, wobei in jüngster Zeit eine Lockerung dieser Position zu beobachten ist.

2. Zusammensetzung der Mission: Beteiligung von NATO-Staaten, OVKS-Staaten oder neutralen Staaten. Moskau signalisiert nunmehr die Bereitschaft, einen weitgehend durch neutrale Staaten getragenen UN-Einsatz zu akzeptieren.

3. Finanzierung der Mission

Die Frage nach der Zukunft der Minsker Abkommen und danach, ob mit der Umsetzung des politischen Parts des Abkommens 2018 begonnen werden kann, hängt sowohl von externen als auch von internen Vorbedingungen ab.

Die zentrale externe Vorbedingung bildet die Zusammenarbeit zwischen Washington und Moskau, insbesondere die Gespräche zwischen dem Sonderbeauftragten der USA Kurt Volker und dem russischen Präsidentenberater Vladislav Surkov. Das Normandie-Format könnte somit de facto in ein Normandie-Plus-Format, unter informeller aber aktiver Beteiligung der USA, transformiert werden. Weitere internationale Verhandlungsformate sind 2018 nicht zu erwarten.

Die Minsker Abkommen

Was die internen Vorbedingungen für die Umsetzung der Minsker Abkommen anbelangt, so werden sich die Positionen ukrainischer innenpolitischer Schlüsselspieler im Laufe des Jahres 2018 nicht wesentlich ändern. Präsident Petro Poroschenko sowie seine Partei „Block Petro Poroschenko“ werden international die Minsker Abkommen unterstützen, zugleich aber – mit Blick auf die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Jahr 2019 – die zur Erfüllung der Minsker Abkommen notwendigen Schritte auf ein Minimum reduzieren, dies selbst beim massiven Druck des Westens. Für den Koalitionspartner „Volksfront“ haben die Minsker Abkommen ihre Aufgabe erfüllt und die „heiße Phase“ des Donbasskonfliktes beendet. Weitere in den Minsker Abkommen vorgesehenen Schritte, insbesondere die Verfassungsreform, findet bei „Volksfront“ keine nennenswerte Unterstützung. Diese Positionen werden von den anderen Parlamentsparteien weitgehend geteilt. Eine Ausnahme bildet hierbei lediglich die gemäßigte Position des Oppositionsblocks.

Die Umsetzung des Minsker Abkommens bleibt aufgrund innerukrainischer politischer Konstellationen, insbesondere angesichts des beginnenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlkampfes, nach wie vor unwahrscheinlich. Die im Minsker Abkommen von Kiew geforderten Schritte stoßen auf starken Widerstand innerhalb der politischen Klasse und sind derzeit nicht mehrheitsfähig. Der schwelende Konflikt im Osten des Landes sichert – über die Projektion einer äußeren Bedrohung für die Einheit der Ukraine – das labile innenpolitische Gleichgewicht und lenkt von den zahlreichen inneren Problemen ab, denen aufgrund struktureller Defizite und damit einhergehender Sachzwänge kaum adäquat begegnet werden kann. Für Kiew wird im Jahr 2018 angesichts der schweren sozioökonomischen Situation sowie der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen die Aufrechterhaltung innenpolitischer Stabilität wichtiger sein als die Reintegration der selbsternannten Volksrepubliken von Donezk und Luhansk in den gemeinsamen Staatsverband.

Die Minsker Abkommen (sowohl in der Fassung vom September 2014 als auch in der Fassung vom Februar 2015) sind aus der Sicht Kiews das Ergebnis seiner militärischen de facto Niederlage. Die offizielle Position Kiews in Bezug auf die Minsker Abkommen lautet solcherart: die Sicherheitsfragen der Minsker Abkommen (u.a. Kontrolle über die ukrainisch-russische Grenze) sind vor allen in den Minsker Abkommen vorgesehenen politischen Schritten (u.a. Verfassungsreform, Wahlen im Donbass) zu erfüllen. Diese Position wird von der überwiegenden Mehrheit aller im Parlament vertretenen Parteien geteilt. Das ukrainische Parlament dürfte in der gegenwärtigen Zusammensetzung der Umsetzung des politischen Parts der Minsker Abkommen nicht zustimmen. Vor den Parlamentswahlen im Jahr 2019 ist hierbei auch keine Änderung zu erwarten.

UN-Einsatz als Exitstrategie

Für Russland stellt der UN-Einsatz eine willkommene gesichtswahrende Exitstrategie aus dem Donbasskonflikt dar. Im Gegensatz zu offiziellen Positionen der Ukraine, der USA sowie der EU sieht sich Russland nicht als Konfliktpartei, sondern als Teil des Konfliktlösungsprozesses. Dabei versteht Moskau die Minsker Abkommen als ein Dokument, das sich in erster Linie an Kiew richtet. Die russische Position schöpft sich unmittelbar aus den Minsker Abkommen. Sowohl in der Fassung vom September 2014 als auch in der Fassung vom Februar 2015 wird Russland nicht als Konfliktpartei bezeichnet. In keinem der insgesamt 25 Punkte der Minsker Abkommen (12 Punkte in Minsk I und 13 Punkte in Minsk II) wird Russland direkt erwähnt. Moskau sieht mittelweile die Minsker Abkommen als de facto nicht erfüllbar an und steht der Verknüpfung der schrittweisen Lockerung des Sanktionsregimes im Austausch für die Umsetzung der Minsker Abkommen ablehnend gegenüber. Nichtsdestoweniger dürfte Moskau weiterhin an den Minsker Abkommen festhalten, da das Minsker Format für Russland Kommunikationskanäle mit dem Westen aufrechterhält.

Die militärische Niederlage der Separatisten und eine weitgehende Zerstörung der Infrastruktur der beiden Volksrepubliken bildet für Russland aber eine eindeutige „rote Linie“ für das direkte Eingreifen in den Konflikt. Ähnliche Vorgangsweise konnte bereits im August/September 2014 (im Vorfeld des Protokolls von Minsk, „Minsk I“) und im Jänner/Februar 2015 (im Vorfeld des Minsker Abkommens, „Minsk II“) beobachtet werden. Nach der jüngsten Verschärfung des Konfliktes im Februar 2017 erließ der russische Präsident ein Dekret über die Anerkennung der von den Volksrepubliken ausgestellten Dokumente durch die Russische Föderation. Dieser Schritt kann als ein klares Signal gewertet werden, dass im Falle eines neuerlichen Konfliktaufflammens Moskau die beiden Volksrepubliken offiziell anerkennen könnte, ganz nach dem Vorbild Abchasiens und Südossetiens im August 2008. Eine Integration der beiden Volksrepubliken in die Russische Föderation nach dem Vorbild des Krimszenarios soll aus russischer Sicht im Donbass aber nicht zur Anwendung gebracht werden. Nach wie vor erkennt Russland den Donbass als einen integralen Bestandteil der Ukraine an. Zugleich aber erfahren die Volksrepubliken von Donezk und Luhansk Unterstützung durch Russland: offiziell erfolgt moralische Unterstützung, inoffiziell gewährt Russland den beiden Volksrepubliken materielle Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der zunehmend konfliktären Beziehung zwischen Washington und Moskau stellt das weitere Einfrieren des Donbasskonfliktes das wahrscheinlichste Szenario aus heutiger Sicht dar. Dieses Szenario wird wohl als „dynamisches Status-quo“ ausgestaltet sein: Alle am Konflikt beteiligten Kräfte werden unter regelmäßiger Verletzung des Waffenstillstandes die gegenseitige Verteidigungsbereitschaft auf die Probe stellen ohne dabei allerdings den Konflikt völlig eskalieren zu lassen.

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Über den Autor / die Autorin

Alexander Dubowy

Dr. Alexander Dubowy ist Forscher im Bereich Internationaler Beziehungen und Sicherheitspolitik mit Schwerpunkt auf Osteuropa, Russland und GUS-Raum sowie wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik (ISP).