Photo: OSCE Special Monitoring Mission to Ukraine, CC BY 2.0
Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen im Donbass-Konflikt
Am 30. April 2018 wurde die Anti-Terror-Operation (ATO) im Donbass für beendet erklärt und durch die Operation Vereinter Kräfte (OVK) ersetzt. Die strategische Führung der Operation sowie die Kontrolle über die gesamten Truppenkontingente (auch diejenige des Innenministeriums) gehen dabei vom Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) auf Leiter des Vereinten Operativen Stabes der Operation Vereinter Kräfte (OVK) über.
Die grundlegende Änderung der militärpolitischen Strategie Kiews in der Ostukraine, vier Jahre nach Beginn des Donbass-Konfliktes, mutet überraschend an. Allerdings handelt es sich bei den Umstrukturierungen im Konfliktgebiet keinesfalls um einen isolierten Einzelschritt, sondern vielmehr um einen weiteren logischen Schritt im Kiewer Reformreigen den Donbasskonflikt betreffend.
Die offizielle Rhetorik wurde bereits Anfang des Jahres mit dem Beschluss des nach dem Vorbild einschlägiger Gesetzgebung Georgiens gestalteten »Über die Besonderheiten der Staatspolitik für die Gewährleistung staatlicher Souveränität der Ukraine über die vorübergehend besetzten Territorien der Gebiete von Donezk und Luhansk« (in weiterer Folge Re-Integrationsgesetz) deutlich schärfer. Das Re-Integrationsgesetz bezeichnet die von Separatisten kontrollierte Gebiete als »Besatzungsverwaltungen«, die Separatistenkräfte als »Okkupationsstreitkräfte Russlands« und Russland als »Aggressorstaat«.
Bislang hat das offizielle Kiew den Begriff Krieg in Bezug auf den Donbasskonflikt peinlich genau gemieden. Nach Beginn der Operation Vereinter Kräfte (OVK) wird es nur noch schwer möglich sein, den Konflikt in der Ostukraine nicht mehr auch offiziell als Krieg zu bezeichnen. Einen der Gründe für die bisherige, wenn auch nur relative, rhetorische Zurückhaltung Kiews sahen nicht wenige Experten in der Sorge Kiews, Russland würde die offizielle aggressive Begriffswahl als eine Art Kriegserklärung verstehen. Diese Angst scheint sich jedenfalls zunehmend zu verflüchtigen.
Die Umstrukturierungen der Anti-Terror-Operation (ATO) in die Operation Vereinter Kräfte (OVK) wurde in erster Linie durch innenpolitische Beweggründe hervorgerufen. Angesichts der bevorstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im März bzw. im Herbst 2019 erlauben die jüngsten militärpolitischen Schritte sowohl dem Präsidenten als auch der Regierung Handlungsfähigkeit und eiserne Entschlossenheit im Kampf gegen äußere Bedrohung gegenüber dem nationalistisch gesonnenen Teil der politischen Opposition in der Ukraine zu signalisieren und bieten zugleich willkommene Erklärungsmuster für wirtschaftliche Schwierigkeiten und soziale Einschnitte gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Außenpolitisch erklärt sich die eskalierende Rhetorik als Versuch Kiews die zunehmend konfliktäre Beziehung zwischen dem Westen bzw. den USA und Russland für eigene Zwecke zu instrumentalisieren und die Ukraine als Vorposten im Kampf der »demokratischen Welt« gegen das durch Moskau gesäte »undemokratische Dunkel und Chaos« zu positionieren.
Re-Integration der Volksrepubliken von Donezk und Luhansk denkbar und erwünscht?
Auf den ersten Blick erscheinen die Voraussetzungen für eine Re-Integration der nicht-anerkannten Volksrepubliken von Donezk und Luhansk günstiger als in anderen Konfliktregionen des postsowjetischen Raumes. So handelt es sich beim Donbasskonflikt um keinen ethnischen Konflikt wie in Abchasien oder im Bergkarabach, auch besteht kein offizieller Vereinigungswunsch mit einem anderen Staat oder einer Region wie im Falle Südossetiens oder der Krim.
Die Rückführung der Volksrepubliken in einen gemeinsamen Staatsverband wird aber zunehmend schwieriger. Für Kiew dürfte angesichts bevorstehender Parlaments- und Präsidentenwahlen die Aufrechterhaltung innenpolitischer Stabilität wichtiger sein, als die Re-Integration der selbsternannten Volksrepubliken von Donezk und Luhansk. Zudem fehlt es an einer klaren Re-Integrationsperspektive für die Donbass-Region. Innerhalb der ukrainischen Führung besteht keine klare Vorstellung darüber, wie die Re-Integration der Gebiete und vor allem die Re-Integration der Donbass-Bevölkerung aussehen könnte. Neben den immensen Wiederaufbaukosten würde die Re-Integration zu einem wesentlichen Anwachsen sozialer Ausgaben führen. Darüber hinaus dürfte das große politische Protestpotential der Region gegenüber der Kiewer Führung zu einem weiteren Integrationshemmnis werden.
Angesichts der Verbitterung und Entfremdung auf beiden Seiten wird eine Re-Integration tatsächlich äußerst schwierig. Laut soziologischen Umfragen spricht sich eine Mehrheit der Ukrainer für eine friedliche Beilegung des Konfliktes im Osten aus, einer Re-Integration der beiden selbstproklamierten Volksrepubliken stehen die meisten Befragten aber skeptisch gegenüber. Zivilgesellschaftliche Initiativen können in dieser Situation nur bedingt weiterhelfen; so gilt es insbesondere zu beachten, dass wie in allen Staaten mit nicht abgeschlossenen Nationbuildingprozessen auch in der Ukraine die nationalistisch gesonnenen Teile der Zivilgesellschaft oft eine offen destruktive Rolle spielen.
Doch nicht nur Kiews Wunsch nach rascher Reintegration der Separatistengebiete hält sich in Grenzen, auch Russland möchte die beiden Volksrepubliken von Donezk und Luhansk nicht langfristig finanzieren oder gar annektieren. Anders als im Falle der Krim bildet eine Wiedereingliederung der beiden Volksrepubliken in den gemeinsamen ukrainischen Staatsverband unter Beibehaltung des Einflusses Moskaus in der Region und im Idealfall unter Föderalisierung der gesamten Ukraine sowie der Erringung des russischen Einflusses auf die zukünftigen Entscheidungen in Kiew aus russischer Sicht wohl das best-case-Szenario. Gegen diese Entwicklung wehrt sich Kiew vehement. Dadurch lässt sich jedenfalls zum Teil der Unwille Kiews erklären, die in den Minsker Abkommen vereinbarten Lokalwahlen und die Gewährung eines Sonderstatus den Separatistengebieten gegenüber zu vollziehen.
Wie Denis Trubetskoy, ein deutsch-ukrainischer freier Journalist, treffend feststellte, könne die Operation Vereinter Kräfte (OVK) sowie das Re-Integrationsgesetz keinesfalls als offene Kriegserklärung an Russland gewertet werden. Nichtsdestoweniger handelt es sich aber um »ein starkes Zeichen, dass die Friedensbemühungen im Donbass auch an Kiew scheitern«. In dieser Form führt das Re-Integrationsgesetz keinesfalls zu einer Lösung, sondern trägt in erster Linie zu einem weiteren Einfrieren des Donbasskonfliktes bei.
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