BITNATION

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Den Staat neu denken

»Wer in der Sklaverei geboren wird, bleibt Sklave, das steht fest. Der Sklave in Ketten verliert alles, selbst den Wunsch, sie loszuwerden, er liebt seine Kette wie die Gefährten des Odysseus ihre Vertierung…«, formuliert Jean-Jaques Rousseau in seinem Gesellschaftsvertrag.

Diese Salve schleudert der große Aufklärer demjenigen entgegen, der tyrannische Macht ausübt über seine ohnmächtigen Opfer, die er buchstäblich in Ketten legen will. Oder etwa doch nicht? Wenn man die Zeilen genau liest, erkennt man: Der Tyrann kommt gar nicht vor. Rousseau richtet seinen pathetischen Appell an die Sklaven selbst, und meint damit niemand Geringeren als uns im Hier und Jetzt. Ein befreiendes, aber schmerzhaftes »Erkenne dich selbst!« tritt dem Leser im Gewand alter Sprache und drastischer Bilder gegenüber.

Der Staat als Mittel zur Zivilisation

Wir Menschen haben dem Wolf die Fähigkeit voraus, dass wir uns selbst Regeln auferlegen können, die sich einer Ethik unterwerfen, die in der ‚reinen‘ Natur nicht vorzufinden ist. So wird zum Beispiel das Recht des Stärkeren durch das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz ersetzt.

Individuen handeln stets zielgerichtet, um ihre positiven – aber auch ihre negativen – Bedürfnisse zu befriedigen. Das tun sie übrigens immer. Selbst dann, wenn sie ‚nichts‘ tun und bloß ‚abschalten‘ – was nichts anderes als zielgerichtete Entspannung bedeutet. Man kann weder nicht nichts tun, noch nicht nicht kommunizieren, um es mit Paul Watzlawick zu sagen. Versteht man dieses elementare Naturgesetz, dann begreift man, warum es Regeln und auch einen Regulator braucht, der diese Grundbedürfnisse kanalisiert, kultiviert, zivilisiert. Schon allein aus Gründen der Konfliktvermeidung und -bewältigung.

Der Staat ist kein notwendiges Übel, wie manche sagen; er ist kein Übel, sondern ein Mittel, und zwar das einzig bekannte Mittel, um das friedliche Zusammenleben der Menschen zu ermöglichen. Aber er ist das Gegenteil von Freiheit. Er schlägt, sperrt ein und henkt. Was immer der Staat tut, wird letztendlich von Bewaffneten durchgesetzt. …

Wenn wir bedenken, dass es in Anbetracht der menschlichen Natur ohne einen funktionierenden staatlichen Zwangsapparat weder Zivilisation noch Frieden geben kann, so könnten wir den Staat als segensreichste menschliche Institution bezeichnen. Aber die Tatsache bleibt bestehen, dass der Staat Unterdrückung und nicht Freiheit bedeutet. Freiheit findet man nur in den Bereichen, in die sich der Staat nicht einmischt. Freiheit ist immer Freiheit vom Staat. Freiheit bedeutet weniger staatliche Einmischung. Sie existiert nur dort, wo den Menschen die Wahl bleibt, wie sie handeln möchten. Bürgerrechte schreiben dem Staat genau vor, wo und wie die staatlichen Akteure die Freiheit des Einzelnen einschränken dürfen.

Ludwig von Mises, 1958, Princeton University

Freiheit und Eigentum

Über verlorenes Geld sagt man gern, dass es gar nicht weg sei, sondern jetzt einfach nur jemand anderem gehört. Dieses ‚gehört‘ bezeichnet die ‚Reine Rechtslehre‘ als ‚Sachherrschaft‘. Selbst der Dieb hat die Sachherrschaft über das Diebesgut, das sich zwar in seinem Besitz befindet, freilich aber Eigentum des Bestohlenen bleibt. Dieses Rechtskonzept sichert dem Individuum, zum einen jederzeit frei über seinen Besitz verfügen zu können, und schützt zum anderen die Rechte an seinem Eigentum. Das Grundrecht auf Eigentum stellt der Staat sicher, indem er im Streitfall in einem gesetzlich geregelten Verfahren klärt, ob der jeweilige Besitzer auch Eigentümer ist, und die Eigentumsrechte gegebenenfalls per Gewaltmonopol durchsetzt. Das Paradoxon freilich bleibt, dass das Grundrecht auf Eigentum nur durch den Eingriff des Staates in die Freiheit des Bürgers gewahrt werden kann.

Begründet hat die Theorie der Reinen Rechtslehre der Rechtstheoretiker Hans Kelsen, der Architekt der österreichischen Bundesverfassung. Er definiert den Begriff als Versuch, »die Frage zu beantworten, was und wie das Recht ist, nicht aber die Frage, wie es sein oder gemacht werden soll. Sie ist Rechtswissenschaft, nicht aber Rechtspolitik«. Nach Kelsen kann jeder Inhalt Recht sein, denn Gerechtigkeit habe mit Recht nichts zu tun. Konsequenterweise antwortete Kelsen auf die Frage, ob auch die Nürnberger Rassegesetze von 1935 Recht seien, dass diese zwar moralisch verwerflich seien, dies aber kein Grund sei, ihnen den Status als damals rechtmäßig geltende Gesetze zu nehmen. Ein Richter urteilte demnach rechtens, wenn er diese Gesetze zur Anwendung brachte.

An diesem Beispiel wird klar, dass die bloße Rechtmäßigkeit von Gesetzen noch keine freie Gesellschaft garantiert. Dazu braucht es noch Bürgerrechte, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regeln und den Bürger vor Übergriffen ‚seines‘ Staates schützen.

»In Code We Trust«: Ein Staat als Blockchain

Was wäre nun, wenn eine Software existieren würde, die es jedem Menschen ermöglichte, ‚seinen‘ Staat frei zu wählen – und damit die Gesetzeslage, der er sich unterwirft –  ganz egal, wo er sich physisch befindet? Eine solche Wunder-Software existiert bereits, und sie heißt BITNATION bzw. Pangea-App.

ID-Systeme (Pässe), Grundbuch, Geburts- und Sterbeurkunden, Versicherungen, Verträge, sämtliche Verwaltungsakte bis hin zur Heirat – kurz: alles, was ein Bürger von einem Verwaltungsstaat zurecht als Dienstleistung erwartet, verspricht die Unternehmerin und Aktivistin Susanne Tarkowski Tempelhof auf ihrer Webseite www.bitnation.co. Mehr dazu in einem interessanten Interview auf RT-News – ich bitte, den Link zu Putins Propaganda-Organ ausnahmsweise zu entschuldigen. Eine digitale Kryptonation, die auf einer Blockchain basiert, soll all die Verwaltungsaufgaben erfüllen, die anderswo hunderttausende Beamten beschäftigen.

»Bitnation interessiert nicht, wo du herkommst, wo du lebst oder welchen Pass du hast. Jeder hat das Recht darauf, hochklassige, wettbewerbsfähige Staatsleistungen in Anspruch zu nehmen«, liest man auf ihrer Plattform, die sich vornimmt, die gewohnten Vorstellungen des Staatswesens zu revolutionieren. Auch wenn so viel Utopie stutzig macht, das Prinzip liegt viel näher als man zunächst glaubt.

Frau Merkels Staatbürgerschaft in Estland

Im Jahr 2014 führte Estland das so genannte e-Residency Programm ein. Das Programm erlaubt nicht-Estländern, eine digitale Staatsbürgerschaft zu erlangen, die ihnen das Recht einräumt, rein digital in Estland eine Firma zu gründen, Bankgeschäfte im Land abzuwickeln und natürlich auch entsprechend nach inländischen Steuergesetzen abzurechnen. Seit Dezember 2015 kooperiert BITNATION mit dem e-Residency Programm, das deren Blockchain zur Registrierung von Geburtsurkunden, Zeugnisbeglaubigungen und weiteren Notariatsakten nutzt.

»Wir glauben, dass die Menschen frei sein sollten, ihre digitalen und öffentlichen Dienstleistungen so zu wählen, wie sie zu ihnen passen, unabhängig von dem geographischen Gebiet, in das sie willkürlich hineingeboren wurden«, wird der Direktor des e-Residency Programms, Kaspar Korjus, auf BITNATION zitiert. »Wir leben wahrlich in aufregenden Zeiten, wo Nationalstaaten und virtuelle Staaten konkurrieren und auf dem internationalen Markt zusammenarbeiten, um bessere Regierungsleistungen anzubieten.«

Natürlich bieten die digitalen Beamten in Tallinn auch eine digitale Staatsbürgerschaft an. Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel ist mit ihrer e-ID unter der Nummer 11.867 in Estland registriert. Wer weiß, ob Frau Merkel ihre neue Staatsbürgerschaft zu Ende gedacht hat. Wohl eher nicht.

Wettbewerb der Staaten um Bürgerrechte

Die gesamte staatliche Infrastruktur bei BITNATION beruht auf einer verschlüsselten und dezentralen Technologie namens Ethereum-Blockchain, genauer dem Smart Contract Verfahren. Der entscheidende Unterschied zum herkömmlichen Verwaltungsakt besteht darin, dass jeder Eintrag freiwillig vom Bürger selbst erfolgen muss.

Jeder Eintrag in die Blockchain begründet den Gesellschaftsvertrag wieder aufs Neue, und dieser kann auch jederzeit wieder gekündigt werden – unabhängig davon, wo man sich gerade befindet. Und damit schließt sich der Kreis hin zu den Bürgerrechten, denn es braucht immer noch einen physischen Staat, der die Rechte des Bürgers mit Hilfe des Gewaltmonopols durchsetzt – nicht bloß im neuen digitalen Heimatland, sondern auch im geographisch realen Ort der Existenz. Dazu braucht es multilaterale Abkommen auf Basis des Völkerrechts.

Mit der freien Wahlmöglichkeit der Staatsbürgerschaft entsteht noch etwas Neues, das zugleich etwas sehr altgedientes ist: die Staatsbürgerpflicht. Rechte gehen immer mit Pflichten einher. In unserem Falle besteht die Pflicht zum Beispiel darin, Steuern an den digitalen Staat zu bezahlen, für dessen Bürgerschaft man sich entschlossen hat. Die staatlichen Aufgaben wären klar definiert und voneinander abgegrenzt. Die Staaten wären gezwungen, zueinander in einen Konkurrenzwettbewerb zu treten, wovon zuallererst die Bürger selbst profitieren, und zwar unabhängig davon, welchen Staat sie für sich wählen.

Vom frei wählbaren, effizienten Verwaltungsstaat zu einem vollwertigen Rechtsstaat, der die Rechtsnormen für seine Bürger global durchsetzen kann, ist es noch ein weiter Weg. Aber die ersten Schritte sind gemacht. Der digitale Staat braucht keine Grenzen und gründet sich nicht auf die Geburt seiner Bürger, sondern ausschließlich auf die freiwillige Übereinkunft, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Ein Wettbewerb zwischen physischen und digitalen Staaten um größtmögliche Bürgerrechte – was würde Rousseau dazu wohl alles einfallen?

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Über den Autor / die Autorin

Otto Laber

Otto Laber leitete zehn Jahre lang als Techniker das Mozart-Kino in Salzburg und arbeitete danach bei der zweitgrößten Buchhandelskette Österreichs im Online Marketing. Nebenbei war er in den letzten zehn Jahren selbstständig für den einen oder anderen Buchverlag tätig.

Von Otto Laber