Stirbt die Redefreiheit, stirbt die Demokratie.
Das Gesetz, das der Deutsche Bundestag unter dem harmlosen Namen ‚Netzwerkdurchsetzungsgesetz‘ an den zuständigen Ausschuss überwiesen hat, ist ein Anschlag auf den demokratischen Rechtsstaat.
Für alle, die nicht wissen worum es beim ‚NetzDG‘ geht, in aller Kürze: Gemäß dem vorliegenden Entwurf sollen Soziale Medien wie Facebook, Twitter oder Instagram dazu verpflichtet werden, „offensichtlich strafbare Inhalte“ binnen 24 Stunden zu entfernen. Dazu zählt der Gesetzgeber unter anderem Beleidigung, Verleumdung oder das strafrechtlich relevante Verbreiten von Falschnachrichten. Werden die Inhalte nicht fristgerecht gelöscht – ist die Strafbarkeit weniger offensichtlich, gilt eine Frist von sieben Tagen – drohen Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro. Innenminister Maas will damit ‚Hate Speech‘ und ‚Fake News‘ bekämpfen.
Nun sind Beleidigung und Volksverhetzung schon jetzt strafbar. Doch was gegen das Gesetz verstößt, klären in einem Rechtsstaat unabhängige Gerichte. Staatsanwaltschaft, Klägern und Beklagten steht der Rechtsweg über mehrere Instanzen offen. Was sonst in einem aufwändigen Verfahren von gut ausgebildeten Juristen entschieden wird, will der Gesetzgeber nun an Algorithmen und Praktikanten auslagern, die binnen 24 Stunden entscheiden müssen, wofür Gerichte sonst Wochen brauchen. Und die Zulässigkeit von Äußerungen ist mitnichten offensichtlich, wenn „Ziegenficker“ verboten, aber „Nazischlampe“ erlaubt ist.
Der bekannte Rechtsanwalt und Publizist Joachim Steinhöfel präsentiert einen Gegenentwurf und bringt das Wesen dieser Gesetzesvorlage auf den Punkt:
„Die massiven Entgleisungen in den sozialen Netzwerken sind eine Tatsache. Sie sind zu ahnden, wenn sie bestehende straf- oder zivilrechtliche Vorschriften verletzen. Niemand muss sich beleidigen lassen, keine freie Gesellschaft sollte Volksverhetzung ein Forum geben. Dies lässt sich aber alles ohne die drastischen Eingriffe in Freiheitsrechte bewerkstelligen, die Maas’ Gesetz vorsieht.
Schon nach geltendem Recht haftet jedes soziale Netzwerk ab Kenntnis für die dort befindlichen Inhalte. Und zwar sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Löscht das Netzwerk nach Beschwerde einen zB beleidigenden Inhalt nicht, kann man Facebook ebenso verklagen, wie die Bild-Zeitung. Die Strafverfolgungsbehörden können gegen die verantwortlichen Personen vorgehen, wenn strafbare Inhalte nicht entfernt werden. Aber anstatt die Justiz entsprechend auszustatten, damit sowohl schnelle zivilrechtliche Abhilfe, als auch strafrechtliche Ahndung erfolgt, verlagert der Justizminister diese hoheitliche Aufgabe unter Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der Gewaltenteilung an einen privates, durch drohende Sanktionen von bis zu 50 Millionen Euro maximal eingeschüchtertes Privatunternehmen.“
Demokratie auf der Palliativstation
Die Folgen eines solchen Gesetzes liegen auf der Hand: im Zweifel wird gelöscht. Immer. Es gibt keinen Grund für Facebook & Co., ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko in Kauf zu nehmen, zumal es sich ja nicht einmal um selbst produzierte Inhalte handelt. Also werden die Algorithmen immer stärker nachgeschärft: abhängig von Schlagworten und der Anzahl der User, die einen anstößigen Inhalt melden, wird automatisch gelöscht werden. Einen Anspruch auf Wiederveröffentlichung nicht strafbarer Inhalte sieht das Gesetz nicht vor. Und weil Algorithmen nicht an den deutschen Grenzen halt machen, wird sich die Politik der relevanten Social Media in ganz Europa an den größten Markt anpassen und potenziell kontroversielle Inhalte vorsichtshalber löschen.
Die Tage des freien Internets sind wahrscheinlich ohnehin gezählt. Seit Europas Staaten zu begreifen beginnen, wie mächtig ein ‚Speaker’s Corner‘ ist, in dem man mit wenigen Mausklicks landesweit Gehör finden kann, lassen sie nichts unversucht, diesen letzten anarchischen Freiraum zu reglementieren. In Großbritannien planen die Konservativen unter Theresa May eine lückenlose Regulierung des Internets. Einem Artikel des Independent zufolge, der sich liest wie ein Kapitel aus Orwells ‚1984‘, plant die Regierung monströse Einschränkungen für alles, was Menschen im Internet posten, teilen und veröffentlichen können, bis hin zur Regulierung, welche Websites Suchmaschinen anzeigen dürfen. Die Pläne sollen Großbritannien zum „global leader in the regulation of the use of personal data and the internet“ werden lassen. Bislang vermutete man die globalen Leader in dieser Disziplin ja eher in Ländern wie Russland oder China. Diese Lücke soll nun offenbar geschlossen werden.
Noch ist es nicht zu spät. Noch kann man gegen die Einschränkungen der eigenen Grundrechte kämpfen, kann man Briefe an die Abgeordneten verfassen, Demonstrationen veranstalten, auf jede zulässige Art und Weise protestieren. Doch die Zivilgesellschaft ist dabei auf sich allein gestellt, denn in der veröffentlichten Meinung findet der bislang ohnehin nur spärliche Protest kaum Unterstützung. Sei es, dass sich die wenigsten Journalisten der demokratiepolitischen Kollateralschäden der geplanten Gesetze bewusst sind. Sei es, dass sich Printmedien und Öffentlich Rechtliche einen Vorteil davon versprechen, wenn die Social Media Giganten künftig strenger reguliert werden. Sicher ist, dass jeder Angriff auf Meinungs- und Redefreiheit ein Angriff auf die Demokratie ist. Wenn der Gesetzgeber die Meinungsfreiheit erst einmal in die Palliativstation überwiesen hat, kommt die Demokratie nicht mehr lebend raus.
Die Freiheit ist ein wundersames Tier
Georg Danzer
Und manche Menschen haben Angst vor ihr
Doch hinter Gitterstäben geht sie ein
Denn nur in Freiheit kann die Freiheit Freiheit sein.
Die Zeilen des unvergessenen Georg Danzer kommen mir immer öfter in den Sinn. Denn auch eine DDR mit Satellitenschüsseln, BMWs und Bananen wäre nur eine DDR.