(Bassam Tibi, BASLER ZEITUNG) „Fremde, die das Territorium eines anderen Landes betreten, müssen eine klare soziologische und juristische Bestimmung haben. Für diese Fremden gibt es fachlich sechs Einordnungs-Kategorien: 1. Gastarbeiter, 2. Migranten als Einwanderer (erwünscht), 3. Migranten als Zuwanderer (unerwünscht), 4. Illegale Armutsflüchtlinge, 5. Kriegsflüchtlinge nach internationalem Recht und 6. politisch verfolgte Individuen, die das Recht haben, nach Art. 16 GG Asyl zu bekommen. Diese Kategorien sind nicht vertauschbar; ein Asylant ist zum Beispiel kein Migrant. Eine humanitäre Politik kann keine Einwanderungspolitik ersetzen. Dieser internationale Standard des Wissens über den Gegenstand scheint heute in Europa nicht zu gelten, weil es der linksgrünen Ideologie widerspricht.“
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(Nina Scholz, KURIER) Nicht alles, was von Religionsgemeinschaften für richtig gehalten wird, ist allein deshalb berechtigt und legitim, Religionsfreiheit ist kein Menschenrecht de luxe.
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Euer Islam
Gudrun Harrer ist bereit, das Recht aufs Kopftuch einzufordern, wenn die offiziellen Vertreter des Islam bereit sind, sich für die religiöse Neutralität in Österreich einzusetzen.
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(Necla Kelek, Cicero) Das Verbot von Kopftüchern in Volksschulen und Kindergärten ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt für das Recht auf Kindheit.
Kopftuchdebatte
(Mouhanad Khorchide, Der Standard) Die Vertreter muslimischer Organisationen sollten sich nicht hinter einem Opferdiskurs verstecken und Probleme verdrängen.